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Vereinssatzung

Beitrittserklärung (auch online möglich)
Mitgliederantrag Online

Liebe Mitglieder,


mit Beitritt zum Verein wird auch die Vereinssatzung (siehe oben) anerkannt, d.h. unter anderem:

  • Teilnahme am Lastschriftverfahren
  • Vereinaustritt kann zum Jahresende (31.12.) erklärt werden.
  • Die Austrittserklärung muss (gleichwertig zum Beitritt...) schriftlich - d.h. nachvollziehbar und verbindlich mit Absender und Unterschrift - mindestens sechs Wochen vor Jahresende erklärt werden.
  • Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum Austrittsdatum weiterhin zu zahlen !


Vielen Dank und sportliche Grüße,

Der Vorstand

Sportunfälle

Sportunfälle im Rahmen des regulären Trainings- und Sportbetriebs sind über den Verein und den gezahlten Mitgliedsbeitrag versichert. Entsprechende Fälle können (und sollten) bei der ARAG gemeldet werden.